Vor-Planung - JB-Planung

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Vor-Planung

Phase 2: Vorplanung

Grundleistungen:
  • Analyse der Grundlagen
  • Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
  • Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische  Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der  Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
  • Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen  Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner  Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
   

Besondere Leistungen:
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
  • Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
  • Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der  Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen  gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

 
 
 
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